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   BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73   

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BVerwG, 20.11.1975 - I WB 104.73 (https://dejure.org/1975,1278)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1975 - I WB 104.73 (https://dejure.org/1975,1278)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1975 - I WB 104.73 (https://dejure.org/1975,1278)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 106
 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerwG, 08.12.1982 - 1 WB 62.81

    Verbot der Teilnahme an Informationsveranstaltungen des Deutschen

    Das hiermit eingeräumte Ermessen ist durch die Rechtsprechung des Senats (vgl. dieBeschlüsse vom 26.07.1972 - 1 WB 24/72 - undvom 20.11.1975 - 1 WB 104/73 -) dahingehend konkretisiert, daß die Erlaubnis eingeschränkt werden kann, wenn und soweit das außerdienstliche Uniformtragen durch die öffentlichen Belange nicht gerechtfertigt ist oder diesen sogar zuwiderläuft.

    Nach der Entscheidung des Senatsvom 20. November 1975 - 1 WB 104/73 - (BVerwGE 53, 106, 109) liegt es überhaupt im pflichtmäßigen Ermessen des BMVg, "dem Soldaten das Tragen der Uniform auch außer Dienst zu gestatten", und ist der BMVg "befugt, für bestimmte Gelegenheiten das Tragen der Uniform zu verbieten, wenn es aus dienstlichen Gründen geboten ist" (so auch Scherer, a.a.O. RdNr. 10).

  • BVerwG, 25.10.2000 - 1 WB 84.00

    Anfechtbarkeit eines Erlasses des Bundesministers für Verteidigung bezüglich des

    Gegen den Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 20. Oktober 1998 über den "Ausgleich besonderer zeitlicher Belastungen der Soldaten" ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung unzulässig, weil Adressat der darin getroffenen Regelungen nicht der Soldat, sondern der über den Freizeitausgleich entscheidende Disziplinarvorgesetzte ist (im Anschluss an BVerwGE 53, 106).

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).

  • VGH Hessen, 01.10.2020 - 7 B 2192/20

    Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Äußerung lediglich vom Wortlaut her in die Form einer Empfehlung gekleidet worden ist, in Wirklichkeit aber den Anspruch auf Befolgung enthält und auch vom Empfängerhorizont so verstanden werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1975 - BVerwG I WB 104.73 -, BVerwGE 53, 106, 110 f.).
  • BVerwG, 06.04.2005 - 1 WB 67.04

    Maßnahme; Information zur Sicherheitspolitik; politische Einflussnahme;

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: grundlegend Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [107 f.]> und vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94>).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 34.05

    Perspektivkonferenz; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; eigene Rechte;

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr.: Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - <BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> = NVwZ-RR 1991, 200 = ZBR 1991, 94, vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - , vom 11. November 2004 - BVerwG 1 WB 51.04 - und vom 6. April 2005 - BVerwG 1 WB 67.04 - NVwZ-RR 2005, 727>).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 1 WB 109.89

    Wehrrecht - Ethische Grundlagen der Verteidigung - Anfechtbare Maßnahme

    Daraus folgt, daß der Soldat nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (BVerwGE 53, 106, 108 [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 25.01

    Möglichkeit eines Normenkontrollverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung -

    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - < BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - < BVerwGE 86, 316 [318] > und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Der Senat hat entschieden, daß Anordnungen des BMVg an nachgeordnete Dienststellen für den Soldaten unmittelbar anfechtbar sind, wenn der nachgeordneten Dienststelle bei deren Vollzug kein Entscheidungsspielraum verbleibt und der Soldat von der Anordnung materiell betroffen ist (BVerwGE 43, 353; 46, 239 [BVerwG 27.02.1974 - I WB 140/72]; 53, 111) [BVerwG 20.11.1975 - I WB 104/73].
  • BVerwG, 28.04.1981 - 1 WB 40.80

    Anspruch eines Berufsoffiziers auf Versetzung zum Heeresamt aufgrund einer

    Soweit der Antragsteller insoweit Maßnahmen oder Unterlassungen des BMVg gegenüber anderen schwerbehinderten Soldaten angreifen will, ist der Antrag schon deshalb unzulässig, weil der Soldat nach § 17 WBO nur solche Maßnahmen oder Unterlassungen seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Prüfung unterziehen lassen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an einen anderen Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (BVerwGE 53, 106, 107 f m.w.N.).
  • BVerwG, 03.07.2001 - 1 WB 29.01

    Zuständigkeit der Wehrdienstgerichte in Fragen der Einhaltung der Vorschriften

    Daraus folgt, dass er nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung und eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (Beschlüsse vom 20. November 1975 - BVerwG 1 WB 104.73 - < BVerwGE 53, 106 [108]>, vom 6. September 1990 - BVerwG 1 WB 109.89 - <BVerwGE 86, 316 [318]> und vom 28. November 1991 - BVerwG 1 WB 5.91 - ).
  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 51.03

    Auslegung des Rechtsschutzbegehrens bei Nichtstellung eines förmlichen Antrags -

  • BVerwG, 23.04.1992 - 1 WB 132.91

    Pflicht zur Ausschreibung von Dienstposten im Bereich des Soldatenrechts -

  • BVerwG, 19.06.2002 - 1 WB 26.02

    Richtlinien für die für männliche Soldaten festgelegte Haarlänge -

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 WB 19.01

    Unterschiedliche Regelung der Haarlänge männlicher und weiblicher Soldaten -

  • BVerwG, 28.11.1991 - 1 WB 5.91

    Unterschiede zwischen der Dienstzeit der Soldaten und der Arbeitszeit der Beamten

  • BVerwG, 19.12.2001 - 1 WB 69.01

    Rechtmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung über die Haarlänge männlicher und

  • BVerwG, 20.01.1982 - 1 WB 101.81

    Übertragung eines Amtes an einen Beamten anstatt an einen sich darum ebenfalls

  • VG Frankfurt/Main, 24.06.2021 - 7 K 2996/19

    Mitteilung der institutsspezifischen Eigenmittelzielkennziffer nicht isoliert

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 52.03

    Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen und Unterlassungen des militärischen

  • BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 48.03

    Rhythmus der Beurteilung anstehender Kapitänleutnante - Unzulässigkeit des

  • BVerwG, 12.04.1994 - 1 WB 78.93

    Beschwerde gegen ein Verhalten des militärischen Vorgesetzten - Konkreter

  • BVerwG, 11.08.1976 - 1 WB 17.75

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.11.1981 - 1 WB 73.81

    Rechtmäßigkeit eines Befehls zum großen Revierreinigen

  • BVerwG, 02.04.1996 - 1 WB 103.95

    Zustimmung zu einer Wiederholungsüberprüfung - Abgabe einer Sicherheitserklärung

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